Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung

Vorbei Do, 09.06.2016 09:30 Uhr

im Direktorat, bezugskursweise.

Gleichzeitig erfolgt die freiwillige Meldung zu einer mündlichen Prüfung in einem bereits schriftlich geprüften Fach.

Liebe Abiturientinnen und Abiturienten,
heute werden Euch die Ergebnisse Eurer schriftlichen Abiturprüfungen mitge­teilt. In der folgenden Woche finden  die mündlichen Abiturprüfungen statt. Zu diesem Anlass möchten wir Euch hier noch einmal über die mündliche Abiturprüfung und die damit zusammenhängende Qualifikation im Abiturbereich informieren.
Jeder Prüfling hat fünf Prüfungsfächer. In vier Prüfungsfächern habt Ihr bereits die schriftliche Prüfung abgelegt, in (mindestens) einem weiteren Fach werdet ihr eine mündliche Prüfung ablegen.
In jedem der fünf Prüfungsfächer erhaltet ihr eine Endnote. Diese Endnoten werden jeweils mit dem Faktor 4 multipliziert. Zur Qualifikation im Abiturbereich und damit zum Bestehen der Abiturprüfung ist es notwendig, dass
1) in mindestens drei Fächern die so erhaltene Punktzahl mindestens 20 beträgt. Dabei muss wenigstens eines dieser drei Fächer ein E-Fach sein.
2) die Summe der fünf Punktzahlen mindestens 100 beträgt.

Bereits nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen kann abgeschätzt werden, ob die 1. Bedingung erfüllt werden kann.
Die 1. Bedingung

  • ist bereits nach dem schriftlichen Prüfungsteil erfüllt, wenn in drei oder allen vier schrift­lichen Prüfungen mindestens eine 05 erreicht wurde. Man erhält selbstverständlich die Zulas­sung zur mündlichen Prüfung.
  • kann erfüllt werden, wenn in zwei schriftlich geprüften Fächern (davon ein E-Fach) die Noten der schriftlichen Prüfungen mindestens 05 lauten. Man erhält die Zulassung zur münd­lichen Prüfung. Die Erfüllung von Bedingung 1 hängt dann vom Ergebnis der mündlichen Prüfung ab.
  • kann nur durch Ablegen einer zusätzlichen mündl. Prüfung in einem bereits schriftlich geprüften Fach erfüllt werden, wenn in zwei E-Fächern oder in drei der vier schriftlich geprüften Fächer jeweils höchstens eine 04 erreicht wurde. In einem dieser Fächer kann durch eine zusätzliche mündliche Prüfung die Endnote auf 05 verbessert werden. Man erhält die Zu­lassung zur mündlichen Prüfung nur unter der Bedingung, dass man eine solche Zusatz­prüfung beantragt. Die Erfüllung von Bedingung 1 hängt dann vom Ergebnis der beiden mündlichen Prüfungen ab.
  • kann (unabhängig vom Ausgang der mündlichen Prüfung) nicht mehr erfüllt werden, wenn in jedem der vier schriftlich geprüften Fächer höchstens eine 04 erreicht wurde. In diesem Fall ist das Abitur nicht bestanden. Eine Zulassung zur mündlichen Prüfung wird daher nicht gewährt.

Hat man in drei oder allen vier schriftlichen Prüfungen mindestens eine 05 und in der Summe der 4 Ergebnisse mindestens 25 Punkte erreicht, dann ist bereits jetzt auch die 2. Bedingung unabhängig vom Ergebnis der mündlichen Prüfung erfüllt und die Qualifikation im Abiturbereich (sofern Sie die mündliche Prüfung ablegen) geschafft. In allen anderen Fällen hängt das Erfüllen der 2. Be­dingung vom Ausgang der mündlichen Prüfung(en) ab.
Zur zusätzlichen mündlichen Prüfung:

  • Jeder Schüler und jede Schülerin kann höchstens in einem der vier schriftlichen Abiturprüfungsfächer eine zu­sätzliche mündliche Prüfung beantragen.
  • Diese zusätzliche mündliche Prüfung beeinflusst die Punktzahl im entsprechenden Fach. Das Ergebnis dieser mündlichen Prüfung wird zum doppelten Ergebnis der schriftlichen Prüfung addiert. Die vierfache Summe wird durch 3 dividiert und so ohne Rundung die Punktzahl in diesem Fach erhalten.
  • Eine zusätzliche Prüfung kann – wie bereits beschrieben – notwendig sein, um die Zulassung zur mündl. Prüfg. zu erreichen. Andererseits kann sie auch „Nicht - Gefährdeten“ die Mög­lichkeit bieten, sich in einem Abiturprüfungsfach zu verbessern. Lassen Sie sich beraten!
  • Der Antrag auf eine zusätzliche mündliche Prüfung wird sofort nach Bekanntgabe der Er­gebnisse der schriftlichen Prüfung gestellt.


Zusammenfassung: Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der 4 schriftlichen Prüfungen liegen 4 Prüfungsergebnisse vor; diese entscheiden, ob eine Zulassung zur mündl. Prüfung erfolgt und wel­che Prüfungsergebnisse im Mündlichen zum Bestehen notwendig sind.

 

 

 

1 Höchstens 1 Erg. ≤ 04 Zulassung klar
  Zusätzlich Summe der 4 Erg. ≥ 25 Keine Sorgen
2 Mindestens 1 E-Fach-Ergebnis ≥ 05 und höchstens 2 Erg. ≤ 04 Zulassung klar
3 Beide E-Fach-Ergebnisse ≤ 04, Rest ≥ 05 Zulassung nur möglich, wenn eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem E-Fach beantragt wird.
4 3 Ergebnisse ≤ 04 Zulassung nur möglich, wenn eine zusätzliche mündliche Prüfung beantragt wird.
5 4 Ergebnisse ≤ 04 Zulassung nicht möglich. Das Abitur ist nicht bestanden.


Dieses Schreiben finden Sie auch hier, also unter www.mlk-vk.de unter Informationen – zum Herunterladen.
Außerdem finden Sie die Zulassungsbedingungen auch in der in Klassenstufe 9 ausgeteilten Broschüre (und diese auch hier, also unter www.mlk-vk.de unter Informationen – zum Herunterladen) sowie natürlich in der GOS-Verordnung. Ein Link dorthin ist auch auf unserer Internetseite zu finden.

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